Gerade die Kleinsparer sind es, die es immer wieder versuchen, mit wenig Einsatz ein attraktives Einkommen zu erzielen. Binäre Optionen versprechen hohe Gewinne in kurzer Zeit, doch muss man den richtigen Basiswert und die richtige Laufzeit auswählen, um Erfolge zu erzielen. Die Erfolge und die attraktiven Einkünfte sind nun die eine Seite bei den Binary Options. Die Broker, bei denen man mit Binary Options handeln kann, haben fast immer ihren Sitz auf der Mittelmeerinsel Zypern. Nun gilt für das Trading oft zypriotisches Recht. Gewinne sind gewollt und sind nicht auszuschließen. Was ist nun eigentlich bei den Steuern der Fall? Muss man die Versteuerung nach deutschem oder nach zypriotischem Recht vornehmen?
Die Versteuerung der Gewinne
Der Handel mit Binären Optionen ist noch recht jung, zahlreiche Broker wurden erst im Jahre 2009 oder 2011 ins Leben gerufen, zumeist haben sie ihren Sitz auf Zypern. So neu wie die Binären Optionen selbst, ist das Problem mit den Steuern. Es gibt noch keine Binäre Optionen Steuern. Da man bei einer zypriotischen Bank tradet, muss man keinen Freistellungsauftrag bei einer deutschen Bank stellen. Man muss nur ein Korrespondenzkonto angeben, wenn man bei der Kontoeröffnung bei einem Broker das Geld einzahlt. Man kann das Geld per Kreditkarte, per Banküberweisung oder per Skrill überweisen, dabei wird das Konto in Deutschland nicht steuerlich belastet. Das Problem bei den Binären Optionen liegt allerdings darin, dass noch gar nicht eindeutig geklärt wurde, ob es sich dabei um Glücksspiele handelt oder nicht. Betrachtet man die Binären Optionen ganz sachlich, so kommt durchaus der Gedanke auf, sie mit Glücksspielen zu vergleichen.
Gewinne aus Glücksspielen
Von der Sache her haben die Binären Optionen durchaus etwas mit den Glücksspielen gemeinsam. Man kann, wenn man den richtigen Basiswert auswählt und sich dann für einen Call oder einen Put entscheidet, viel Geld gewinnen, doch ebenso kann man seinen Einsatz verlieren. Werden Binäre Optionen als Glücksspiele betrachtet, so sind die Gewinne, wie auch bei anderen Glücksspielen, steuerfrei.
Schutz vor Steuerbetrug
Mit den Binären Optionen kann man, vor allem, wenn man häufig tradet, Gewinne in einer vierstelligen Summe erzielen. Spätestens dann ist es sinnvoll, schon um sich selbst vor Strafen aus Steuerbetrug zu schützen, die Gewinne bei der Steuererklärung in der Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen – anzugeben. Man muss das nicht tun, doch ist das schon im eigenen Interesse. Auf dem Girokonto kann man sich die Einnahmen aus Binären Optionen gutschreiben lassen. Liegen die Einnahmen unter Tausend Euro – gut so, man muss nichts bei den Steuern angeben. Liegen sie darüber, dann sollte man die Anlage KAP bei der Steuererklärung ausfüllen und diese Einnahmen angeben.
Kurz und knapp: Lassen Sie sich bestenfalls von einem ordentlich geprüften Steuerberater beraten, um möglichst in keine Steuerfalle zu geraten.